Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Bad Aibling

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Sie mit der vhs Bad Aibling (im Folgenden „vhs“) über Veranstaltungen abschließen, die auf der Website oder in Printmedien (z. B. Broschüren, Programme) der vhs angeboten werden.

Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt die vhs nur an, wenn sie deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs ist grundsätzlich nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Bei Veranstaltungen mit Abendkasse, wie z. B. Vorträgen, ist dies eigens vermerkt.

Die Anmeldung zu Veranstaltungen der vhs kann über die Homepage, per E-Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Der Vertrag zwischen Teilnehmenden und der vhs kommt zustande mit der Anmeldung, mit der Bezahlung der Gebühr oder mit der Teilnahme an der vhs-Veranstaltung.

Bei der Anmeldung über die Homepage erhalten Sie eine Anmeldebestätigung von der vhs-Geschäftsstelle. Bei einer Anmeldung per E-Mail, telefonisch oder persönlich wird keine gesonderte Anmeldebestätigung versandt.

Die Teilnehmenden werden informiert, wenn eine Veranstaltung bereits belegt ist, die Kursdaten sich ändern oder die Veranstaltung nicht stattfinden kann.

 

3. Fortsetzungskurse 

Die vhs gibt in einzelnen Kursen den bisherigen Teilnehmenden die Möglichkeit, sich bereits am Ende des Semesters verbindlich für einen Fortsetzungskurs im folgenden Semester anzumelden. Für Neuanmeldungen steht deshalb in diesen Kursen gegebenenfalls nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. 

 

4. Kürzung/Aufzahlung

Wird die für eine Veranstaltung vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Veranstaltung nach vorheriger Vereinbarung mit den Teilnehmenden bei entsprechender Aufzahlung oder mit einer reduzierten Zahl von Unterrichtseinheiten durchgeführt werden.

Später hinzukommende oder wegfallende Teilnehmende ändern die bereits vereinbarten Bedingungen nicht.

 

5. Stornierung durch Teilnehmende

Eine Abmeldung sollte nach Möglichkeit so rechtzeitig erfolgen, dass ein freiwerdender Platz anderweitig vergeben werden kann.

Teilnehmende können zurücktreten:

  • bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei,
  • ab dem 9. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 8 Euro zu entrichten,
  • ab dem 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Kursgebühr (mind. 8 Euro) zu entrichten,
  • ab dem Tag vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Kursgebühr zu entrichten,
  • bei Veranstaltungen mit Anmelde- und Stornoschluss ist ab diesem Datum die volle Kursgebühr (zuzüglich gegebenenfalls anfallender Materialkosten) zu entrichten.

Nach Absprache mit der vhs kann eine geeignete Ersatzperson benannt werden.

Für von Teilnehmenden nicht besuchte einzelne Kursstunden besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.

 

6. Leistungen und Änderungen durch die Volkshochschule 

Die Leistungen der vhs richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

Die vhs behält sich sachlich erforderliche und für die Teilnehmenden zumutbare Änderungen vor, insbesondere hinsichtlich Veranstaltungsort, Kursleitung oder Termin/Dauer, soweit der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt. Über die Änderungen werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert. 

Ist eine erhebliche Änderung für die teilnehmende Person nicht zumutbar, kann diese kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt und können im Büro der vhs abgeholt oder bei Vorlage eines frankierten Rückumschlags zugesandt werden.

 

7. Absage durch die Volkshochschule

Die vhs kann eine Veranstaltung absagen, wenn:

  • die Kursleitung ausfällt,
  • die Mindestbelegung nicht erreicht wird,
  • höhere Gewalt oder andere wichtige Gründe vorliegen.

In diesen Fällen werden Sie umgehend von der vhs informiert. Bereits entrichtete Kursgebühren werden erstattet. 

Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

 

8. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Kommt der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande – 

d. h. per Telefon, E-Mail oder durch Bestellung über die Website der vhs – steht dem Kunden als Verbraucher ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.

Vor Vertragsabschluss informiert die vhs den Verbraucher mit einer Widerrufsbelehrung über sein gesetzliches Widerrufsrecht. Für den Widerruf des Vertrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die vhs die Dienstleistung bereits vollständig erbracht hat, sofern der Kunde vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung

  • ausdrücklich zugestimmt hat, dass die vhs mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und
  • der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch die vhs erlischt.

 

9. Bezahlung 

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmende zur Zahlung der ausgeschriebenen Kursgebühr sowie gegebenenfalls ausgewiesener Materialkosten.

Die Kursgebühr wird spätestens bei Kursbeginn fällig. Sie wird mit dem Einverständnis des Kursteilnehmenden von seinem Konto eingezogen. Barzahlung ist nur in der Geschäftsstelle möglich.

Es können nur vollständige Veranstaltungen gebucht werden. Eine anteilige Berechnung der Kursgebühr, beispielsweise bei späterem Eintritt, erfolgt nicht.

Kosten für Lehrbücher, Kopien und Verbrauchsmaterialien werden von den Teilnehmenden getragen, soweit diese nicht in der Kursgebühr enthalten sind.

Sofern die vhs für die angemeldete Person Kosten für Material (nachfolgend „Materialkosten“) verauslagt, das für den gebuchten Kurs benötigt und von der vhs besorgt wird, werden diese Materialkosten bei einer Stornierung oder einem Widerruf nicht zurückerstattet. Im Falle einer Stornierung der Buchung durch die angemeldete Person sowie im Falle des Widerrufs sind die Materialkosten von der zurückzuerstattenden Teilnahmegebühr abzuziehen. Dies gilt nicht, wenn der Kurs von der vhs abgesagt oder aus von der vhs zu vertretenden Gründen nicht stattfindet.

 

10. Ermäßigungen

  • Grüner Pass
    Die Volkshochschule Bad Aibling gewährt Inhaber:innen eines Grünen Passes der Stadt Bad Aibling eine Ermäßigung auf Anfrage und bei Vorlage des Grünen Passes sowie des Personalausweises in der vhs-Geschäftsstelle.
    Ermäßigung: 75 % der Kursgebühr, keine Ermäßigung auf Lehrmittel, Materialkosten, Verzehrgeld und Eintritte.
  • Bayerische Ehrenamtskarte
    Die Volkshochschule Bad Aibling gewährt Inhaber:innen der Bayerischen Ehrenamtskarte eine Ermäßigung auf Anfrage und bei Vorlage der Ehrenamtskarte sowie des Personalausweises in der vhs-Geschäftsstelle.
    Ermäßigung: 30 % der Kursgebühr auf 1 Kurs pro Semester (max. Euro 30), keine Ermäßigung auf Lehrmittel, Materialkosten, Verzehrgeld und Eintritte.
     

11. Studienfahrten und Reisen 

Für Studienfahrten und Reisen können besondere Bedingungen gelten, auf die bei der jeweiligen Veranstaltung hingewiesen wird.

Ist bei einer Studienfahrt oder Reise ein Dritter Veranstalter und Vertragspartner, gelten dessen Vertrags- und Teilnahmebedingungen. In diesen Fällen tritt die vhs lediglich als Vermittlerin auf.

 

12. Online-Veranstaltungen

Zugangsdaten für Online-Veranstaltungen sind ausschließlich für die angemeldete Person bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Eine Aufzeichnung, Speicherung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieser Veranstaltungen oder von Teilen davon ist ohne ausdrückliche Zustimmung der vhs nicht gestattet.

Bei Online- und Hybridveranstaltungen können technische Störungen und Beeinträchtigungen auftreten, die außerhalb des Einflussbereichs der vhs liegen. Dies gilt insbesondere für Störungen der Internetverbindung oder der technischen Infrastruktur Dritter. Dies hat keinerlei Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von der vhs erbrachten Leistungen.

 

13. Hausordnung 

Die Volkshochschule ist in Schulen und in anderen angemieteten Räumen zu Gast. Die Hausordnungen der einzelnen Veranstaltungsorte sind Vertragsbestandteil. Der Teilnehmende erkennt sie als verbindlich an. Es wird dringend gebeten, die Hausordnungen zu beachten und 

  • in den Kursräumen nicht zu rauchen,
  • die Aufstellung der Möbel nicht zu verändern bzw. den vorherigen Zustand wiederherzustellen,
  • die Vorschriften für das Parken von Fahrzeugen strikt einzuhalten. 

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können Teilnehmende vom weiteren Kursbesuch ausgeschlossen werden.

 

14. Urheberrechtsschutz

Die im Rahmen der Veranstaltungen verwendeten oder zur Verfügung gestellten Kursunterlagen und digitalen Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein.

Fotografien sowie Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen während der Veranstaltungen sind ohne Zustimmung der vhs und gegebenenfalls der betroffenen Personen nicht gestattet.

Kursunterlagen und digitale Inhalte dürfen ohne entsprechende Erlaubnis insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

 

15. Haftung der Volkshochschule 

Die vhs haftet dem Kunden/der Kundin aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt: 

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes einzelvertraglich geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

Verletzt die vhs fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht unbeschränkt gehaftet wird.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der vhs nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist eine Haftung der vhs ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der vhs für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

 

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen sowie nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Weiterführende Informationen enthält die Datenschutzerklärung der vhs Bad Aibling.

 

17. Kooperationsveranstaltungen mit anderen Volkshochschulen

Bei Kooperationsveranstaltungen gelten die AGB der federführenden und vertragsschließenden vhs.

 

18. Gültigkeit und Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vhs Bad Aibling in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung an.

 

Bad Aibling, 16.10.2026

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